Vorratsdatenspeicherung – Dichtung und Wahrheit

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung wird mit harten Bandagen speziell der Altparteien gekämpft, die dieses Thema nicht kampflos den Piraten überlassen wollen. Dabei wird von beiden Seiten mit falschen Argumenten gearbeitet. Aus den Gesetzen geht der Sachverhalt für Laien nicht einfach hervor. Das Bundesverfassungsgericht hat wenigstens versucht den Sachverhalt zu erfassen.  Bei dem Verfahren sind im wesentlichen drei Rollen zu beachten:

  • Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Telefon, Internet, Email). Sie müssen wesentliche Verbindungsdaten ein halbes Jahr speichern und auf Anforderung der Bundesnetzagentur zur Verfügung stellen.
  • Die Bundesnetzagentur. Sie ist die Schnittstelle zwischen Telekommunikationsdiensten und diversen Strafverfolgungsbehörden. Sie organisiert die Technik und die Verfahren für den Zugriff auf die Daten.
  • Organe der Strafverfolgung und Auskunftsdienste

Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:(2)

Auskünfte aus den Kundendateien nach Absatz 1 werden
1. den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden,
2. den Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder für Zwecke der Gefahrenabwehr,
3. dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern für Zwecke eines Strafverfahrens sowie dem Zollkriminalamt zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach § 39 des Außenwirtschaftsgesetzes,
4. den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst,
5. den Notrufabfragestellen nach § 108 sowie der Abfragestelle für die Rufnummer 124 124,
6. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie
7. den Behörden der Zollverwaltung für die in § 2 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Zwecke über zentrale Abfragestellen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der echt komplizierte Sachverhalt nicht einfach dargestellt und erklärt werden kann. Es ist aber wenig hilfreich wenn Politiker und betroffene Bürger mit bewussten oder unbewussten Unwahrheiten arbeiten. Einige Beipiele:

Dichtung: Das Bundesverfassungsgericht ist gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Wahrheit: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird dem Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, Kommunikationsdaten zu erheben und eine gewisse Zeit zu speichern. Bemängelt wird allerdings der nicht sauber geregelte Zugriff und die Behandlung der abgerufenen Daten.

Dichtung: Zugriff auf die Daten erfolgt nur nach richterlichem Beschluss.
Wahrheit: Die mag für einige Poizeibehörden gelten aber nicht für alle zugriffsberechtigten Organe. Im Bundesgesetz wird die Freigabe der Zugriffe durch einen Richter nicht gefordert. Einige Landesinnenminister haben schon angekündigt, dass sie die Regelung für Vorsorge nützen wollen. Polizei (und Datenschutz) sind Ländersache. Versuche des Bundes regelnd einzugreifen werden abgewehrt. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten in Notfällen ist sicher sinnvoll und man wird nicht jedesmal einen Richter bemühen wollen. Das sollte man als Politiker auch sagen.

Dichtung: Abmahnanwälte erhalten Tausende von realen Benutzeradressen auf Anfrage bei Internetanbietern mit dynamischen IP Adressen.
Wahrheit: Internetanbieter (Telekom, Vodafone, 1&1 …) dürfen die mit dynamischen Adressen verbundenen Verbindungsdaten für eine Woche speichern z.B. für Auswertung zur Abwehr von SPAM Mail. Die Internetanbieter haben auch die technischen Einrichtungen diese Daten für ein halbes Jahr zu speichern. Grundsätzlich geben die Internetanbieter Besitzer von dynamischen IP Adressen nur bei richterlicher Anordnung heraus. Abmahnanwälte drohen trotzdem täglich Tausenden von Benutzern, dass sie mit den gemäß Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten dynamischen IP Adressen einen Mißbrauch z.B. Herunterladen von Daten, Abschluss eines Abonnements usw einklagen können und raten zur Zahlung. In Wirklichkeit lassen viele Gerichte die Klagen überhaupt nicht zu. Es gibt allerdings einige Richter speziell in Hamburg und Köln, die bereitwillig wohl aus Unkenntnis den Forderungen der Abmahnanwälte nachgeben wohl um Ärger und zusätzliche Arbeit zu vermeiden. Die Abmahnanwälte reichen ihre Klagen deshalb bei solchen wohlwollenden Gerichten ein oder drohen damit die Klage bei solchen Gerichten einzureichen. Allerdings sind es bundesweit nur wirklich ganz wenige Fälle bei denen die Anwälte die Adressen von den Internetfirmen bekommen. Meist beschafft man sich die Daten auf anderen Wegen z.B. mit einer einfachen Suche im Internet mit der Email Adresse der Benutzer.  Das Problem mit den Abmahnanwälten kann man ganz einfach lösen indem man der Empfehlung der Verbraucherzentralen (und nicht der Anwaltvereinigungen) folgt und die Briefe der Anwälte einfach ignoriert.

Dichtung: Wenn Deutschland das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt drohen 32 Millionen € und zusätzlich 80 000 € Strafe pro Tag (29 Millionen € im Jahr).

Wahrheit: Das ist schlichtweg falsch und von Kreisen der CDU (und eigenartigerweise der SPD) als Spekulation an die Presse kommuniziert worden.In Wirklichkeit weiß man aber nicht, ob die EU überhaupt ein Verfahren eröffnet und wie hoch die Strafe sein wird. Angesichts der Lage in der EU bei der Vorratsdatenspeicherung ist das eher unwahrscheinlich.

Dies sind nur einige Beispiele wie in der Öffentlichkeit falsch argumentiert wird.  Verblüffend ist, dass man in Deutschland über unzählige Details der amtlichen Speicherung von Kommunikationsdaten und deren Verwendung diskutiert. Keine Diskussionen gibt es aber offensichtlich darüber, dass der Mißbrauch der persönlichen Daten der Bürger bei Behörden aber auch bei Privatunternehmen strafrechtlich verfolgt werden muss, wenn man einen Schutz der persönlichen Daten erreichen will. Wie so oft bei Gesetzen üblich werden unzählige Regeln aufgestellt aber die Überwachung der Einhaltung erfolgt nicht oder völlig unzureichend. Bei einem Unternehmen würde das bedeuten, dass ohne Controlling gewirtschaftet wird. Das würde nicht lange gutgehen.

Über portaleco

IT New Products Research, Development & Key Account Consulting, Lead Consultant Ex University of Stuttgart, Memory and Logic Design Research, Quantum Memory. Ex IBM New Software Development & Management. Graphic System Product Development, 801 System Design System (Research), New Products Design Manager, Smartcard Security, Edge Computing, AI Signature Validation, IBM Portal Server. Customer Projects: Banking, Health, Automotive
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentare wieder zugelassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..